§1 |
Allgemeines |
|
|
1. |
Unsere Bedingungen sind rechtsverbindlicher
Bestandteil für unseren gesamten Geschäftsverkehr
und werden mit Auftragserteilung vom Käufer als bindend
anerkannt. Abweichungen von diesen Bedingungen - insbesondere
die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers –
bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
|
2. |
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen
sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen
oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche
Nebenabreden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen. |
3. |
Bei Verwendung der gelieferten Ware
sind Schutzrechte Dritter zu beachten |
|
|
§2 |
Auftragserteilung, Annahme |
|
|
1. |
Die Auftragserteilung hat grundsätzlich
schriftlich (auch per Telefax) zu erfolgen. Bei nur mündlicher
Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige
Mißverständnisse zu Lasten des Bestellers. Liegt
eine schriftliche Auftragsbestätigung vor , ergibt sich
der Auftragsumfang und – inhalt aus dieser. Bezugnahme
auf Angaben und Abbildungen in Katalogen und Preislisten dienen
nur der Veranschaulichung und verpflichten uns nicht zu farb-
oder maßgetreuer Belieferung. |
2. |
Wir behalten uns die Annahme eines
Auftrages ausdrücklich vor. |
|
|
§3 |
Lieferung, Warenrückgabe |
|
|
1. |
Lieferung der Ware erfolgt bei einem
Auftragswert von mindestens € 200,00 frei Haus. |
2. |
Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit
im Rückstand ist , ruht unsere Lieferpflicht. |
3. |
Teillieferungen bleiben vorbehalten.
|
4. |
Ordnungsgemäß gelieferte
Ware kann nicht zurückgenommen werden. In Ausnahmefällen,
die unserer ausdrücklichen Zustimmung, werden jedoch bei
Gutschrifterteilung mindestens 10% des Warenwertes als Wiedereinlagerungsgebühr
in Abzug gebracht. Voraussetzung für die Gutschriftserteilung
ist, daß sich die Ware in unangebrochener Originalverpackung
befindet, evtl. käuferseits angebrachte Verkaufsetiketten
rückstandsfrei entfernt wurden und die Rückgabe nicht
später als 90 Tage nach der Lieferung erfolgte. Sonderbeschaffungen
sind von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen. |
|
|
§4
|
Berechnung |
|
|
1. |
Mangels abweichender Vereinbarungen
verstehen sich unsere Lieferungen ab Niederlassung, ohne Verpackung.
|
2. |
Für die Berechnung gelten stets
die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher
als bei Vertragsabschluß, ist der Kunde berechtigt, innerhalb
von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag
hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten. |
3. |
Unsere Listenpreise sind Nettoentgelte.
Gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer kommt dazu. |
4. |
Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung
haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebotes
gültigen Fracht- und Nebengebühren zur Grundlage.
Sie werden daher zugunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers
an veränderte Fracht- und Nebengebührensätze
für unsere Lieferungen angepaßt, ohne daß dem
Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht. |
5. |
Fracht – und Verpackungskosten,
Kosten für die Bezahlung der zur Einfuhr in das Bestimmungsland
notwendigen Papiere, Zollgebühren gehen zu Lasten des Käufers,
soweit nicht vorstehend etwas anderes vereinbart ist. |
|
|
§5 |
Höhere Gewalt |
|
|
1. |
Fälle höherer Gewalt –
als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit
der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert
werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen
der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang
ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen
den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner
berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom
Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen
nicht. |
|
|
§6 |
Zahlung |
|
|
1. |
Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 21
Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto
Kasse. Bei Zahlungen binnen 7 Tagen gewähren wir 2% -Skonto. |
2. |
Die Hereingabe von Wechseln bedarf
unserer Zustimmung; Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige
Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Käufers. |
3. |
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist
werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens
Zinsen in Höhe der banküblichen Kontokorrent- Schuldzinsen,
mindestens 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz,
berechnet.
|
4. |
Bei Zahlungsverzug und begründeten
Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit
des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen
Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für
ausstehenden Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. |
5. |
Nur unbestrittene oder rechtskräftig
festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechterhaltung
oder Zurückhaltung. |
6. |
Vertreter oder sonstige Mitarbeiter
sind ohne schriftliche Vollmacht nicht inkassoberechtigt. Zahlungen
an diese Personen befreien insofern den Käufer nicht von
der Zahlungspflicht gegenüber uns. |
|
|
§7 |
Versand |
|
|
1. |
Verladung und Versand erfolgen unversichert
auf Gefahr des Empfängers. |
2. |
Wir werden uns bemühen, hinsichtlich
Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers
zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten –
auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu
Lasten des Käufers |
|
|
§8 |
Datenspeicherung |
|
|
1. |
Hinweis gemäß § 33 BDSG
: Kundendaten werden gespeichert |
|
|
§9 |
Gewährleistung |
|
|
1. |
Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung
und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige
Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer
jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. |
2. |
Der Käufer hat die gelieferte
Ware – soweit zumutbar, auch durch eine Probeverarbeitung
– bei Eingang auf Mängel bezüglich Menge, Beschaffenheit
und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls
gilt die Ware als genehmigt. |
3. |
Beanstandungen werden nur berücksichtigt,
wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware –
bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens
jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich
unter Beifügung von Belegen erhoben werden. |
4. |
Unsere Gewährleistungsverpflichtung
beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung,
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung), Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Nachbesserung. Beanstandete
Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis
zurückgeschickt werden. |
|
|
§10 |
Schadensersatz |
|
|
1. |
Soweit gesetzlich zulässig, ist
unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich
aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer
an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge.
Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften
wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt
haften. |
|
|
§11 |
Eigentumsvorbehalt |
|
|
1. |
Bis zur vollständigen Bezahlung
unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der
Käufer ist befugt, über die verkaufte Ware im ordentlichen
Geschäftsgang zu verfügen. |
2. |
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich
auch auf die durch die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung
unserer entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei
wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung
oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen,
so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis de Rechnungswerte
dieser verarbeiteten Waren. |
3. |
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden
Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt
bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl.
§ 11 – 2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt,
diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlung an
uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser
Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung
im Wege des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe
unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken,
als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
|
4. |
Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden
Waren und Forderungen sind uns von dem Käufer unverzüglich
mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. |
5. |
Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts
bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. |
6. |
Die Waren und die an ihre Stelle tretenden
Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer
Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung
übereignet oder abgetreten werden. |
7. |
Übersteigt der Wert der Sicherheiten
unsere Forderungen um mehr als 20% , so werden wir auf Verlangen
des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
|
8. |
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug
oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt
nicht nach, können wir den Liefergegenstand vom Käufer
herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit
angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses
auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich
verwerten. |
9. |
Verlangen wir die Herausgabe des Liefergegenstandes
ist der Käufer unter Ausschluß von etwaigen Zurückbehaltungsrechten
– es sei denn, sie beruhen auf dem Liefervertrag - verpflichtet,
den Liefergegenstand unverzüglich an uns herauszugeben.
Für den Fall seines Zahlungsverzuges gestattet uns der
Käufer hiermit unwiderruflich, die Vorbehaltungsware sofort
abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem
Zweck ungehindert zu betreten. |
|
|
§12
|
Erfüllungsort und Gerichtsstand
|
|
|
1. |
Erfüllungsort für die Lieferung
ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung
Steinberg. Gerichtsstand ist Steinberg. |
|
|
§13
|
Schlußbestimmungen
|
|
|
1. |
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht
berührt. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung im Wege
der Auslegung und bei Lücken im Wege der ergänzenden
Vertragsauslegung so zu verstehen, daß er mit ihr beabsichtigte
wirtschaftliche Zweck in gesetzlich zulässiger Weise erreicht
wird.
|
|
|
|
|
|
|